EuGH, 27.03.2014, Rs C-322/13
(Ulrike Elfriede Grauel Rüffer/Katerina Pokorná)
AEUV Art 18, AEUV Art 21
Das den Südtirolern eingeräumte Recht, sich vor Gerichten der Gebietskörperschaft Bozen der deutschen Sprache zu bedienen, steht auch anderen Gemeinschaftsbürgern in einem gegen sie eingeleiteten Strafverfahren zu (Urteil C 274/96 , Bickel und Franz, Slg EuGH 1998, 563). So kann dieses Recht vernünftigerweise auch den Parteien in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verweigert werden.