1. Beihilfen
a) Die Vereinfachung von Beihilfenbeschwerden
soll durch ein einheitliches Formblatt geschehen, das aus dem Netz heruntergeladen werden kann1) und das Raum für die Mitteilung aller wesentlichen Gesichtspunkte gibt, die die Kom in die Lage versetzen, diesen möglicherweise unzulässigen Beihilfen nachzugehen.