AWG 2002 § 1, AWG 2002 § 2, AWG 2002 § 73
Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes des § 2 Abs 1 Z 2 AWG 2002 reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern im Sinne des § 1 Abs 3 leg cit aus. Es kommt nicht darauf an, dass eine konkrete Gefahrensituation nachweisbar ist (vgl etwa VwGH 28.11.2013, 2012/07/0199, mwN).