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Zur strafrechtlichen Verantwortung eines zurückgetretenen Geschäftsführers

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2014/120wbl 2014, 352 Heft 6 v. 1.6.2014

StGB § 159, StGB § 161, GmbHG § 16a, GmbHG § 17

Die Geschäftsführerfunktion kann durch Erklärung gegenüber dem Alleingesellschafter beendet werden.

Der zurückgetretene Geschäftsführer kann, muss aber nicht das Erlöschen der Vertretungsbefugnis zur Eintragung im Firmenbuch anmelden.

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