StGB § 159, StGB § 161, GmbHG § 16a, GmbHG § 17
Die Geschäftsführerfunktion kann durch Erklärung gegenüber dem Alleingesellschafter beendet werden.
Der zurückgetretene Geschäftsführer kann, muss aber nicht das Erlöschen der Vertretungsbefugnis zur Eintragung im Firmenbuch anmelden.