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KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen – anrechenbare Berufsjahre

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2014/116wbl 2014, 343 Heft 6 v. 1.6.2014

ABGB § 1152, Pkt 6 Gehaltsordnung des KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen:

Unter „praktischen Angestelltentätigkeiten“, die für die Einstufung in die Gehaltstafeln des KollV für Angestellte bei Zeitschriftenverlagen angerechnet werden müssen, sind alle Angestelltentätigkeiten iSd AngG zu verstehen, auch wenn diese nicht im Verlagswesen geleistet würden.

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