ABGB § 1158 Abs 2, AngG § 19 Abs 2
Eine Vereinbarung, wonach nur der Arbeitgeber zur jederzeitigen Auflösung während einer Probezeit berechtigt sein soll, ist unwirksam.
OGH, 29.01.2014, 9 ObA 118/13p
ABGB § 1158 Abs 2, AngG § 19 Abs 2
Eine Vereinbarung, wonach nur der Arbeitgeber zur jederzeitigen Auflösung während einer Probezeit berechtigt sein soll, ist unwirksam.
OGH, 29.01.2014, 9 ObA 118/13p