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Keine Rechtsschutzversicherung bei Feststellungsverfahren

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2014/94wbl 2014, 279 Heft 5 v. 1.5.2014

ABGB § 914, ABGB § 915, ASGG § 54 Abs 1, ARB 2007 Art 20

Der Versicherungsschutz des Arbeitsgerichts-Rechtsschutzes (Art 20 ARB 2007) umfasst nur Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern. Für ein besonderes Feststellungsverfahren des Betriebsrats gem § 54 Abs 1 ASGG besteht kein Versicherungsschutz.

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