ABGB § 914, ABGB § 915, ASGG § 54 Abs 1, ARB 2007 Art 20
Der Versicherungsschutz des Arbeitsgerichts-Rechtsschutzes (Art 20 ARB 2007) umfasst nur Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern. Für ein besonderes Feststellungsverfahren des Betriebsrats gem § 54 Abs 1 ASGG besteht kein Versicherungsschutz.