EuGH, 13.02.2014, Rs C-69/13
(Mediaset SpA/Ministerio dello Sviluppo Economico)
Art 14 der VO (EG) Nr 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art (108 AEUV):
Im Zuge der Umstellung auf das digitale Fernsehen in Italien, die vor November 2012 abgeschlossen sein musste, gewährte das italienische Haushaltsgesetz von 2004 jedem Nutzer, der ein Gerät kaufte oder mietete, das geeignet war, solche Fernsehsendungen mit einer bodengebundenen Antenne zu empfangen, einen staatlichen Zuschuss von 150 €. Dieser wurde im Haushaltsgesetz 2005 auf 70 € herabgesetzt.