Binnenmarkt
a) Allgemeines
Im Zuge der Überwachung der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts setzte die Kom im März 139 Schritte, um den MS ihre gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen, namentlich zur Umsetzung von RL, in Erinnerung zu rufen1), darunter 11 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 3 Klagen vor dem EuGH. Eine dieser Klagen – die 3. Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens betraf Österreich2), und zwar wegen mangelhafter Umsetzung der RL über Eisenbahnsicherheit3). Diese RL hat zum Ziel, die Sicherheit der Eisenbahnen und den Marktzugang für Eisenbahndienste zu verbessern. Zu diesem Zweck soll jeder MS eine Behörde zur Überwachung der Eisenbahnsicherheit einrichten, die ua mit der Untersuchung von Unfällen und Störungen beauftragt ist. Die Kom wirft Ö insb vor, nicht dafür gesorgt zu haben, dass Unfälle und Störungen (insb solche, die unter anderen Umständen zu schwerwiegenden Unfällen geführt hätten) von einer unabhängigen Stelle untersucht werden können.