Anlass zu diesem Beitrag gab das viel diskutierte BGH-Urteil „Sanieren oder Ausscheiden“ vom 19. 10. 2009. In diesem sprach der BGH erstmals aus, dass Gesellschafter eines Immobilienfonds ausgeschlossen werden können, wenn sie sich weigern, an einer Sanierung teilzunehmen. Der folgende Beitrag widmet sich der Frage, ob die in diesem Urteil aufgestellten Grundsätze auf die GmbH übertragen werden können. Das betrifft zum einen die Zustimmungspflicht zu Sanierungsbeschlüssen und zum anderen die Zulässigkeit des Ausschlusses nicht sanierungswilliger Gesellschafter.