IESG § 1 Abs 1, IESG § 1 Abs 6 Z 2 idF vor und nach der Novelle BGBl I 102/2005, ABGB § 1151
Angestellte Fremdgeschäftsführer einer GmbH können Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn sein, wenn sie regelmäßig und dauerhaft Dienstleistungen in wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit erbringen, oder freie Dienstnehmer, die weisungsfrei und ohne persönliche Abhängigkeit tätig werden.