1. Beihilfen
a) Neue Rechtsgrundlagen für die Gewährung staatlicher Beihilfen
Am 24. Februar stellte die Kom einen Entwurf neuer Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und zur Entwicklung des ländlichen Raums 1) vor.
Diese wurden noch nicht von der Kom angenommen, jedoch zur Unterrichtung von Einrichtungen, Behörden, Verbänden und Bürgern veröffentlicht, um diesen die Möglichkeit zu Stellungnahmen zu geben.