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Zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels durch Spediteurs-Sammelladungs-Konferenz; zur Bemessung der Geldbuße

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2014/58wbl 2014, 173 Heft 3 v. 1.3.2014

AEUV § 101, KartG § 29 Z 1 lit a, KartG § 29 Z 1 lit d, KartG § 30

Maßnahmen, deren wettbewerbsbeschränkende Wirkung sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines MS erstrecken, sind in der Regel zur Beeinträchtigung des Handels zwischen MS geeignet, weil sie schon ihrem Wesen nach die Abschottung nationaler Märkte verfestigen und die gewünschte Marktintegration verhindern können.

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