ArbVG § 9 Abs 3, Abschnitt II KollV für das Personenbeförderungsgewerbe, § 1a KollV des Österreichischen Roten Kreuzes
Rettungsdiensttransporte sind nicht vom Kollektivvertrag für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW erfasst. Auf derartige Betriebe findet der zur Satzung erklärte Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes Anwendung.