EuGH, 19.12.2013, Rs C-262/12
(Association Vent den Colère! Fédération nationale ua)
Art 87/1 EG (jetzt Art 107/1 AEUV)
In Frankreich besteht eine Abnahmepflicht für im Inland hergestellten Strom aus Windkraftanlagen. Diese trifft die Versorger, an deren Netz die Anlage angeschlossen ist, dh in erster Linie die Electricité de France (EDF) sowie die erwerbswirtschaftlichen, nicht verstaatlichten Versorger, die den Strom zu einem über dem Marktpreis gelegenen Preis abnehmen müssen. Diese Kostenübernahme belastet die Versorger.