Seit 1. 7. 2013 ist das Eisenbahnbeförderungs- und Fahrgastrechtegesetz (EisbBFG) BGBl I 2013/40 in Kraft. Insgesamt wurden die Fahrgastrechte gestärkt. Umgekehrt wurde ein Anspruch des Eisenbahnunternehmens gegen Schwarzfahrer auf Strafschadenersatz eingeführt. Einige Neuerungen werfen im Detail Fragen auf.