TKG 2003 § 100 Abs 1
Das Wahlrecht der Kunden nach § 100 Abs 1 TKG steht einer vom Unternehmer einseitig mit Vertragsformblatt vorgenommenen Umstellung der Abrechnung von Papier- auf elektronische Rechnung auch dann entgegen, wenn Kunden diese Umstellung durch einen Widerspruch abwenden können.