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Zur Auslegung des Spaltungsplans

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2014/203wbl 2014, 596 Heft 10 v. 1.10.2014

BWG § 23, UGB § 229, AktG § 182, AktG § 183, AktG § 184, AktG § 195, AktG § 196, AktG § 197

Der Spaltungsplan ist immer dort, wo der Rechtsverkehr betroffen ist, nach objektiven Kriterien unter Bedachtnahme auf den Empfängerhorizont eines verständigen Dritten auszulegen.

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