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Österr Arbeitsrecht: Nachwirkende Arbeitsbedingungen in aufgekündigten Kollektivverträgen sind „in einem Kollektivvertrag vereinbarte Arbeitsbedingungen“ iS der RL 2001/23/EG

RechtsprechungEuroparechtwbl 2014/193wbl 2014, 573 Heft 10 v. 1.10.2014

ArbVG § 13, Art 3 Abs 3 der RL 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen

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