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Wiedereinsetzung wegen falscher E-Mail-Adresse

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2013/201wbl 2013, 543 Heft 9 v. 15.9.2013

§§ 13, 71 AVG:

Auch ein erst am letzten Tag der Frist eingetretenes unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis kann das Recht auf Wiedereinsetzung begründen, weil der Partei die Rechtsmittelfrist uneingeschränkt bis zum letzten Augenblick zur Verfügung steht.

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