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Das Kohärenzgebot im Glücksspielsektor

AufsätzeDr. Thomas Talos, Stephan Strass1)1)Dr. Thomas Talos, LL.M. (Virginia) ist Partner, Stephan Strass ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH.wbl 2013, 481 Heft 9 v. 15.9.2013

Nach stRsp des EuGH müssen Beschränkungen von EU-Grundfreiheiten hohen Anforderungen in Bezug auf ihre kohärente und systematische Ausgestaltung gerecht werden. Dieses Kohärenzerfordernis hat in den vergangenen Jahren auch im Glücksspielsektor an Bedeutung gewonnen. So haben den BGH jüngst die in der Koexistenz konträrer Regulierungssysteme gründenden Zweifel an der Kohärenz des deutschen Glücksspielsektors veranlasst, dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.2)2)BGH 24.1.2013, I ZR 171/10; Rs vor dem EuGH: C-156/13 , Digibet und Albers; vgl EuZW 2013, 280. Die dabei zu erwartenden Ausführungen des EuGH werden auch für die österreichische Rechtslage von Bedeutung sein, zumal diese selbst neuerlich im Fokus der unionsrechtlichen Überprüfung steht.3)3)UVS OÖ 10.8.2012, VwSen-740121/2 Gf/Rt ua; Rs vor dem EuGH: C-390/12 , Pfleger et al. Vgl auch EuGH 9.9.2010, C-64/08 Engelmann; EuGH 15.9.2011, C-347/09 , Dickinger und Ömer; EuGH 12.7.2012, C-176/11 , Hit und Hit Larix. Die derzeit anhängigen Verfahren geben Anlass, Überlegungen zum unionsrechtlichen Kohärenzgebot und zu den konkreten Modalitäten einer Kohärenzprüfung im Glücksspielsektor anzustellen.

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