§ 62 Abs 3 AWG 2002
§ 79 Abs 1 und 3 GewO 1994:
Sofern die Regelungen vergleichbar sind, kann zum Verständnis von Regelungen des AWG die Rsp zur GewO herangezogen werden. Findet sich im AWG aber ein anderes Regelungssystem als in der GewO, ist eine an der GewO orientierte Interpretation des AWG nicht möglich. Dies trifft etwa auf § 62 Abs 3 AWG 2002 und § 79 Abs 1 und 3 GewO 1994 zu. Beiden Bestimmungen ist zwar gemeinsam, dass sie einen Eingriff in die Rechtskraft des Genehmigungsbescheides ermöglichen. § 62 Abs 3 AWG sieht jedoch eine weitaus größere Maßnahmenpalette vor.