VO (EG) Nr 864/2007 des EP und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-VO)
§ 20 ECG:
Der erkennende Senat kann die in 7 Ob 189/11m vertretene Auffassung nicht teilen, dass § 20 ECG bei der zivilrechtlichen Beurteilung von Diensten der Informationsgesellschaft im koordinierten Bericht zwingend - also unabhängig von den sonst geltenden unionsrechtlichen Kollisionsnormen - zur Anwendung des Rechts des Herkunftslandes führt. Vielmehr ist diese Bestimmung im Anwendungsbereich des europäischen Kollisionsrechts, insb der Rom II-VO, dahin auszulegen, dass das anwendbare Recht zunächst nach dessen all-