§ 283 UGB
§§ 58 Z 2, 156 Abs 5 Z 2 IO:
Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB sind unter die Geldstrafen iSv § 58 Z 2 IO zu subsumieren. Sie können daher nicht als Insolvenzforderung geltend gemacht werden und werden durch den Sanierungsplan nicht berührt.
§ 283 UGB
§§ 58 Z 2, 156 Abs 5 Z 2 IO:
Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB sind unter die Geldstrafen iSv § 58 Z 2 IO zu subsumieren. Sie können daher nicht als Insolvenzforderung geltend gemacht werden und werden durch den Sanierungsplan nicht berührt.