Art 45 AEUV (ex Art 39 EG):
Der Kl, ein niederländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in den Niederlanden, wurde 2004 von der Antwerpener Niederlassung eines grenzüberschreitend tätigen Konzerns mit Sitz in Singapur eingestellt. Der in englischer Sprache abgefasste Arbeitsvertrag sah vor, dass er seine Arbeitsleistung in Flandern erbringen müsse.