Am 1. Juli 2013 tritt das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen1) in Kraft. Österreich trägt damit als letztes EU-Land den europarechtlichen Vorgaben Rechnung, welche die Mitgliedstaaten schon vor mehreren Jahren dazu verpflichtet haben, alle geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung internationaler Rechnungslegungsstandards zu treffen.2) Das Resultat ist ein zweistufiges Enforcementverfahren, das allerdings manches offen lässt.