§ 3 GmbHG
§ 914 ABGB:
Aufgriffsrechte sind als korporative Regeln der Satzung nach ihrem Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang zu interpretieren.
§ 3 GmbHG
§ 914 ABGB:
Aufgriffsrechte sind als korporative Regeln der Satzung nach ihrem Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang zu interpretieren.