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Zum Dienstgeberhaftungsprivileg nach § 333 ASVG

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2013/100wbl 2013, 280 Heft 5 v. 15.5.2013

§ 333 Abs 1, 2 ASVG:

Ein Dienstgeber kann sich auch dann auf das Haftungsprivileg nach § 333 ASVG berufen, wenn mit dem Dienstnehmer zur Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Vorschriften ein Werkvertrag abgeschlossen wurde. Diese Berufung ist auch nicht rechtsmissbräuchlich.

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