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Kündigungsschutz während Teilzeitbeschäftigung nach MuttSchG

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2013/36wbl 2013, 101 Heft 2 v. 15.2.2013

§§ 10 Abs 4, 15k MuttSchG:

Gibt eine Arbeitnehmerin Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der beabsichtigten Teilzeitbeschäftigung ordnungsgemäß bekannt und reagiert der Arbeitgeber darauf nicht fristgerecht, kann die Arbeitnehmerin die Teilzeitbeschäftigung zu ihren Bedingungen antreten.

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