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Entzug der Taxikonzession wegen Insolvenz

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2013/21wbl 2013, 58 Heft 1 v. 15.1.2013

§ 5 Abs 1 GelVerkG

§ 87 GewO 1994:

Sämtliche Voraussetzungen, somit auch die finanzielle Leistungsfähigkeit, müssen nach § 5 Abs 1 GelVerkG während der gesamten Dauer der Gewerbeausübung vorliegen. Werden diese Voraussetzungen vom Gewerbetreibenden nicht mehr erfüllt, so ist die Konzession unbeschadet der §§ 87 bis 91 GewO 1994 zu entziehen.

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