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Vertretbare Rechtsansicht der Bekl auch bei gesetzwidrigem Bescheid der Verwaltungsbehörde

RechtsprechungWettbewerbs- und MarkenrechtRA Dr. Harald Lettnerwbl 2013/19wbl 2013, 55 Heft 1 v. 15.1.2013

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG

§ 359b GewO:

Sobald dem Bekl die zuständigen Verwaltungsbehörden die entsprechenden Bewilligungen erteilt haben, kann ihm nicht aus der Erwägung, dass ein Bescheid im Hinblick auf den Flächenwidmungsplan - welcher sowohl bei der Baubewilligung als auch bei der gewerbebehördlichen Bewilligung zu berücksichtigen ist - rechtswidrig sei, gesetz- und sittenwidriges Verhalten vorgeworfen und das verwaltungsbehördlich genehmigte Verhalten verboten werden.

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