§§ 49 Abs 1, 162 Abs 3 ASVG:
Das Wochengeld nach dem ASVG hat die Funktion, den durch Mutterschaft erlittenen Entgeltverlust zu ersetzen. Eine vom Arbeitgeber geleistete Bonuszahlung für das vorangegangene Jahresergebnis ist nur als Sonderzahlung zu berücksichtigen und nicht zur Gänze als Arbeitsverdienst in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.