vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfallsklausel im Arbeitsvertrag

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2012/174wbl 2012, 463 Heft 8 v. 1.8.2012

§ 1486 ABGB

§ 3 Abs 1 ArbVG:

Eine einzelvertragliche Verfallsklausel, wonach Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, ist wirksam. Sie wirkt auch gegenüber Ansprüchen aus einem Kollektivvertrag, wenn dieser keine eigene Verfallsregelung enthält.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!