vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bezahlte Ruhepausen - Betriebsübung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2012/126wbl 2012, 343 Heft 6 v. 1.6.2012

§§ 863, 1152 ABGB:

Ruhepausen sind unbezahlte Freizeit. Ihre Bezahlung kann aber vereinbart werden. Eine derartige Verpflichtung wird stillschweigend begründet, wenn der Arbeitgeber regelmäßig und vorbehaltlos über acht Jahre lang die Ruhepausen bezahlt.

Konkludente Vereinbarungen zu Gunsten der Arbeitnehmer sind auch dann möglich, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person ist, die im Eigentum des Bundes steht. Nur wenn der Bund selbst Arbeitgeber ist, könnte er durch gesetzwidriges Handeln eine wirksame Betriebsübung nicht begründen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!