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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

Aufsätzewbl 2012, 260 Heft 5 v. 1.5.2012

1. Binnenmarkt

a) Finanzen

Die VO über Leerverkäufe und Absicherungsgeschäfte für Kreditausfälle, deren Werdegang in den wbl genau verfolgt worden war1)1)Vorschlag KOM (2010) 482 = wbl 2009, 443 f; gemeinsamer Standpunkt des Rates = wbl 2011, 363; Ratsbeschluss zum Verbot der ungedeckten Leerverkäufe = wbl 2011, 481; Gemeinsamer Standpunkt des Rates = wbl 2011, 652., wurde im ABl veröffentlicht2)2)VO (EU) Nr 236/2011 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps, ABl L 86/12, 1.. Mit der Wahl einer VO für diese Regelung soll sichergestellt werden, dass in diesen heiklen Fragen in der gesamten Gemeinschaft tatsächlich einheitliches Recht herrscht. Die VO verpflichtet zur Meldung und Offenlegung aller "mit bestimmten Instrumenten verbundene[n] Netto-Leerverkaufspositionen und ungedeckte[n] Leerverkäufen[n]". Dies mag etwas irreführend sein, da in den Art 12 und 13 als Voraussetzung für die Zulassung von Leerverkäufen genannt wird, dass der Verkäufer die Wertpapiere zumindest geliehen haben muss, so dass völlig leere Leerverkäufe nicht zulässig sind.

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