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Nichtraucherschutz in Tabaktrafiken

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2012/91wbl 2012, 238 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 13a TabakG

NKV:

Dass das in § 13a Abs 1 des Tabakgesetzes normierte grundsätzliche Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dienenden Räumen "unbeschadet … § …13" gilt, besagt im vorliegenden Zusammenhang nur, dass es ungeachtet der Bestimmungen des § 13 gilt. Eine Einschränkung derart, dass damit für Räume öffentlicher Orte, für die das in § 13 Abs 1 leg cit grundsätzlich normierte Rauchverbot aufgrund einer diesbezüglichen Ausnahmebestimmung - hier: § 13 Abs 4 - nicht gilt, unter einem eine Ausnahme vom Rauchverbot nach § 13a Abs 1 verbunden wä-

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