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Zur Verarbeitung von Informationen, die auf einer Plattform für ein soziales Netzwerk im Internet gespeichert sind; zur Einrichtung eines Systems zur Filterung dieser Informationen, um die urheberrechtsverletzende Zurverfügungstellung von Dateien zu verhindern; keine allgemeine Verpflichtung, die gespeicherten Informationen zu überwachen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2012/49wbl 2012, 150 Heft 3 v. 1.3.2012

RL 2000/31/EG des EP und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insb des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (RL über den elektronischen Geschäftsverkehr)

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