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Zu den Voraussetzungen des "Imitationsmarketings" iS von § 2 Abs 3 Z 1 UWG

RechtsprechungWettbewerbs- und Immaterialgüterrechtwbl 2012/15wbl 2012, 52 Heft 1 v. 15.1.2012

§ 2 Abs 3 Z 1 UWG:

Diese Bestimmung erfasst insb Produktaufmachungen, die vom Verkehr als Unternehmenskennzeichen verstanden werden. Auch für auf § 2 Abs 3 Z 1 UWG gestützte Unterlassungsansprüche ist - ebenso wie für solche nach § 9 Abs 3 UWG - Verkehrsgeltung der Ausstattung/des zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen verwendeten Zeichens erforderlich.

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