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Zum Rechtswidrigkeitszusammenhang bei der Haftung des Anlageberaters

RechtsprechungUnternehmensrechtao. Univ.-Prof. DDr. Rainer van Husenwbl 2012/12wbl 2012, 44 Heft 1 v. 15.1.2012

§ 1295 ABGB:

Die Haftung bei fehlerhafter Anlageberatung über das Wesen von Aktien oder Zertifikaten besteht (nicht nur beim eigentlichen Risiko dieser Papiere), sondern auch beim Sonderfall des Anlagerisikos durch Kursmanipulationen, welches als Fall der Risikoerhöhung einzustufen ist.

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