Im Rahmen der Staatsschuldenkrise verschiedener EURO-Mitglieder ist die Möglichkeit eines Austritts einzelner Länder oder gar eines Zerfalls der EURO-Zone nicht ausgeschlossen. Für diesen Fall stellt sich zunächst das Problem der Rückübertragung der Währungssouveränität, die zum einen den Austritt aus dem EURO und zum anderen die Schaffung eines neuen, nationalen Währungsstatuts umfasst. Es schließt sich die Frage an, welche Währung in den Altverträgen Geltung hat. Für die Frage der Währungsdenomination ist die Unterscheidung zwischen dem Währungsstatut, dem Schuldstatut und dem Zahlungsstatut von Bedeutung. Insbesondere für Verträge mit Auslandsbezug kann die Rechtslage sehr komplex sein. Abhängig von dem Szenario einer EURO-Desintegration ergeben sich hier ganz unterschiedliche Ergebnisse für die Denomination der Verträge. Schließlich stellt sich das praktische Problem, wer umtauschen darf bzw wer einem Umtauschzwang unterliegt.