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Zur Einreichung des Jahresabschlusses

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2012/225wbl 2012, 588 Heft 10 v. 1.10.2012

§§ 277, 283 UGB

§ 29 FBG:

Jahresabschlüsse sind - von einer Ausnahme abgesehen - gern § 277 Abs 6 UGB elektronisch einzureichen. § 29 FBG ist die Grundlage für die ADV-mäßige Führung des Firmenbuchs. Daraus ergibt sich ein berechtigtes Interesse des Staates, Daten in technisch einfach überführbarer Form zur Verfügung gestellt zu bekommen.

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