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Zur Verwendung einer fremden Marke für die eigene Werbung*)*)S dazu auch die E Nr 134 und 135 in diesem Heft, S 367 ff.

RechtsprechungWettbewerbs- und MarkenrechtDr. Claudia Csáky, Dr. Ferdinand Grafwbl 2011/148wbl 2011, 394 Heft 7 v. 14.7.2011

RL 2006/114/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung

VO (EG) Nr 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (GMV):

Die Verwendung eines der Marke identen Zeichens zur Kennzeichnung von Vergleichsprodukten eines Mitbewerbers im Rahmen vergleichender Werbung ist eine markenmäßige Benützung. Es genügt nämlich, dass die fremde Marke in der Werbung für eigene Produkte verwendet wird. Hingegen kommt es nicht darauf an, dass das Publikum irrtümlich meint, die Marke bezeichne Produkte des Werbenden.

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