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Zum Rechtsschutzbedürfnis des Klägers

RechtsprechungUnternehmensrecht - Wettbewerbsrecht; Domainnamenwbl 2011/128wbl 2011, 335 Heft 6 v. 1.6.2011

§ 14 UWG:

Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers ist zu verneinen wenn er über einen rechtskräftigen Exekutionstitel verfügt, mit dem er auch wegen des neuen Sachverhalts Exekution führen kann. Bildet das im ersten Verfahren bereits erwirkte Gebot einen tauglichen Exekutionstitel zur Abstellung auch des gesamten im zweiten Verfahren behaupteten Verhaltens, fehlt dem Kläger insoweit das Rechtsschutzbedürfnis.

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