vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Restaurierung von Kunstwerken als Ausübung der schönen Künste

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2011/107wbl 2011, 282 Heft 5 v. 16.5.2011

§ 129 Abs 1 Z 2 BVergG

§§ 2 Abs 1 Z 7, 2 Abs 11, 373 c GewO:

Die Restaurierung von Kunstwerken ist dann Ausübung der schönen Künste, wenn für die Wiederherstellung eine nachgestaltende künstlerische Fähigkeit erforderlich ist. Für die Beurteilung ist der Gesamtzusammenhang der die Restaurierung bildenden Tätigkeiten entscheidend. Selbst wenn eine solche nachgestaltende künstlerische Fähigkeit nur im Ausmaß von 7 % für die Restaurierung vorliegt, so kann sie dennoch im Sinne des § 2 Abs 11 GewO 1994 zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sein und somit die Tatbestandsmerkmale dieser Ausnahmebestimmung erfüllen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!