vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertragsangehörigkeit von Pflegeheimen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2011/96wbl 2011, 268 Heft 5 v. 16.5.2011

§§ 9, 18, 22, 24 Abs 3 ArbVG:

Der Betrieb eines Pflegeheimes stellt kein Gewerbe nach der GewO dar. Die Gesetzgebungskompetenz für Pflegeheime kommt den Ländern zu. Der Fachverband Hotel- und Gastgewerbe der Bundeswirtschaftskammer hat daher keine gesetzliche Kompetenz, Kollektivverträge auch für Arbeitnehmer in Pflegebetrieben abzuschließen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dennoch Mitglied dieses Fachverbandes ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!