Art 81/1 EG (jetzt Art 101/1 AEUV)
Rdn 8 der Mitteilung der Kom über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen, ABl C 209/20 06:
Mit E K(2006) 6762 vom 24. Jänner 2007 verhängte die Kom Geldbußen gegen 20 Hersteller gasisolierter Schaltanlagen in Höhe von insges 750 712 500 €. Sie sah es als erwiesen an, dass sich die Unternehmen über die Aufteilung der Märkte, die Zuteilung von Absatzmengen, die Erhaltung der jeweiligen Marktanteile, die Zuteilung einzelner Vorhaben an bestimmte Hersteller und die Beeinflussung der Ausschreibungsverfahren, um einzelnen Bietern den Zuschlag zu sichern, verständigt hätten.