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2. Marken

RechtsprechungEuroparechtwbl 2011/90wbl 2011, 262 Heft 5 v. 16.5.2011

b) Art 4, 7/1/b, 12/b und 74 der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (nunmehr VO [EG] Nr 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke):

Nach der VO können alle Zeichen als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden, die sich bildlich darstellen lassen und somit auch Zahlen, sofern sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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