Versicherer gewähren ihren Kunden für langfristige Versicherungsverträge in der Regel einen Prämienrabatt. Diesem Rabatt liegt nicht nur der jedem Rabatt eigene Lockeffekt als Überlegung zugrunde, durch die Verknüpfung mit der Vertragsdauer ist der Dauerrabatt ua auch ein Mittel zur Förderung der Kundentreue. Denn langfristige Versicherungsverträge sind für den Versicherer schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen wesentlich attraktiver als kurzfristige Verträge mit in der Regel ungünstigerer Kostenstruktur. Dauerrabattvereinbarungen sind zulässig, die Rechtsprechung hat aber Restriktionen entwickelt, die hier angesichts jüngster höchst interessanter Entwicklungen nachgezeichnet werden sollen.