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Zur Altersdiskriminierung; nationale Vorschrift, wonach ab Vollendung des 65. Lebensjahrs nur befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden; zwangsweise Versetzung in den Ruhestand mit Vollendung des 68. Lebensjahrs; Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen wegen des Alters

RechtsprechungEuroparechtwbl 2011/50wbl 2011, 144 Heft 3 v. 14.3.2011

Art 6 Abs 1 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf:

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