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Zur Bestellung von Liquidatoren

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2011/249wbl 2011, 677 Heft 12 v. 15.12.2011

§§ 15, 142, 146 UGB:

Die vom Gericht bestellten Liquidatoren können gem § 146 Abs 2 UGB an die Stelle der vorhandenen oder neben sie treten. Der Ernennungsbeschluss hat eindeutig zum Ausdruck zu bringen, welche Alternative gewählt wurde; im Zweifel liegt eine Bestellung anstelle der bisherigen Liquidatoren vor.

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